Datenschutz & E-Government

Entscheidungsübersicht Datenschutzkommission - Mai bis Juni 2012

Dr. Gregor König, LL.M.

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer behauptet eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung dadurch, dass ihm die Beschwerdegegnerin (eine Bezirkshauptmannschaft) im November 2011 eine Strafverfügung postalisch (im Fensterkuvert, weder RSa noch RSb) zustellen habe lassen, wobei seinem Namen, für jeden am Zustellvorgang Beteiligten lesbar, das Geburtsdatum beigefügt worden sei.

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Artikel-Nr.
jusIT 2012/67

23.08.2012
Heft 4/2012
Autor/in
Gregor König

Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.

Publikationen:

Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.