Datenschutz & E-Government

Entscheidungsübersicht Datenschutzkommission - November bis Dezember 2011

Dr. Gregor König, LL.M.

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer (ein Richter) behauptet eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung schutzwürdiger personenbezogener Daten dadurch, dass auf Anordnung des Beschwerdegegners (eines Gerichtspräsidenten) aus dem zu einem gegen ihn anhängigen Disziplinarverfahren geführten Akt zu zwei Zivilrechtsakten Aktenstücke genommen worden seien. Dadurch sei allen Parteien (und Parteienvertretern) dieser Verfahren, die in die entsprechenden Gerichtsakten Einsicht nehmen konnten, die Tatsache des anhängigen Disziplinarverfahrens unberechtigterweise offengelegt und damit sein Grundrecht auf Geheimhaltung verletzt worden. Das entsprechende Handeln des Beschwerdegegners sei nicht im Dienste der Gerichtsbarkeit, sondern für Zwecke der Justizverwaltung erfolgt.

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Artikel-Nr.
jusIT 2012/9

16.02.2012
Heft 1/2012
Autor/in
Gregor König

Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.

Publikationen:

Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.