Sachverhalt:
In einer an die Datenschutzkommission gerichteten anonymen Eingabe wurde vorgebracht, in einem Kurunternehmen würden Video- und Audioaufnahmen, durchgeführt durch eine Agentur, zur Mitarbeiterkontrolle eingesetzt werden. Es wurde um Einschreiten der Datenschutzkommission ersucht, welche dies zum Anlass nahm, amtswegig ein Verfahren nach § 30 DSG 2000 (Kontroll- und Ombudsmannverfahren) einzuleiten. Folgender Sachverhalt hat sich ergeben:
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.