Sachverhalt:
Die Beschwerdeführerin behauptet eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung dadurch, dass ihr der Beschwerdegegner (ein Magistrat) ein Schreiben aus Juli 2011 (Briefsendung mit Zustellnachweis RSb; in einem Kuvert gemäß Formular 4/2 zu § 22 des Zustellgesetzes) mit dem handschriftlichen Vermerk "Straferk." außen auf dem Kuvert zustellen habe lassen. Auf ihren Vorhalt hin habe der Beschwerdegegner zwar ihren geltend gemachten Anspruch auf Entschädigung abgelehnt, aber zugestanden, dass diese "Beschlagwortung" in Zukunft durch eine Ziffernkombination ersetzt werde.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.