Datenschutz & E-Government

Entscheidungsübersicht Datenschutzkommission - Oktober bis November 2012

Dr. Gregor König, LL.M.

Sachverhalt:

Die Beschwerdeführerin behauptet eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung dadurch, dass ihr der Beschwerdegegner (ein Magistrat) ein Schreiben aus Juli 2011 (Briefsendung mit Zustellnachweis RSb; in einem Kuvert gemäß Formular 4/2 zu § 22 des Zustellgesetzes) mit dem handschriftlichen Vermerk "Straferk." außen auf dem Kuvert zustellen habe lassen. Auf ihren Vorhalt hin habe der Beschwerdegegner zwar ihren geltend gemachten Anspruch auf Entschädigung abgelehnt, aber zugestanden, dass diese "Beschlagwortung" in Zukunft durch eine Ziffernkombination ersetzt werde.

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Artikel-Nr.
jusIT 2012/102

14.12.2012
Heft 6/2012
Autor/in
Gregor König

Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.

Publikationen:

Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.