Datenschutz & E-Government

Entscheidungsübersicht Datenschutzkommission - September bis Oktober 2011

Dr. Gregor König, LL.M.

Österreichische Datenschutzkommission

K121.715/0010-DSK/2011, 2. 9. 2011

Der Beschwerdeführer behauptet eine Verletzung im Recht auf Auskunft dadurch, dass die Beschwerdegegnerin (eine Bundespolizeidirektion) auf sein Auskunftsbegehren betreffend seine für Zwecke anhängiger und abgeschlossener Verwaltungsstrafverfahren gespeicherten Daten mit der Aufforderung reagiert habe, sein Geburtsdatum, seinen Geburtsort sowie die Vornamen seiner Eltern anzugeben. Er sei dem nicht gefolgt, da er seiner Mitwirkungspflicht bereits durch die Übermittlung eines Identitätsnachweises (Kopie seines Führerscheins als Beilage zum Auskunftsbegehren) nachgekommen sei. Die Auskunftserteilung unterblieb.

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Artikel-Nr.
jusIT 2011/108

23.12.2011
Heft 6/2011
Autor/in
Gregor König

Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.

Publikationen:

Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.