K121.530/0009-DSK/2009, 18. 11. 2009
Der Beschwerdeführer, Vater eines eine Wiener Volksschule besuchenden Buben, machte im Rahmen seiner Beschwerde geltend, es wären per Fragebogen durch den Schularzt der Schule ua auch über ihn erhobene Daten (zT Gesundheitsdaten) an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 15 (MA 15) - Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Beschwerdegegner), unrechtmäßig weitergegeben worden. Konkret hatten die Eltern neben dem Gesundheitsblatt für den Schüler auch einen Elternfragebogen auszufüllen. Dieser enthielt eingangs folgende Erklärung: "Ihre Angaben sind nur für die Schulärztin/den Schularzt bestimmt. Sie werden streng vertraulich behandelt und sollten in Ihrem eigenen Interesse in einem Kuvert verschlossen der Schulärztin/dem Schularzt übermittelt werden. Ein vollständiges Ausfüllen erleichtert die Arbeit der Schulärztin/des Schularztes." (Fettdruck im Original). Im Frageboden wurden die personenbezogenen Daten
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