Datenschutz & E-Government

Entscheidungsübersicht DSK - November bis Dezember 2009

Dr. Gregor König, LL.M.

K121.530/0009-DSK/2009, 18. 11. 2009

Der Beschwerdeführer, Vater eines eine Wiener Volksschule besuchenden Buben, machte im Rahmen seiner Beschwerde geltend, es wären per Fragebogen durch den Schularzt der Schule ua auch über ihn erhobene Daten (zT Gesundheitsdaten) an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 15 (MA 15) - Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Beschwerdegegner), unrechtmäßig weitergegeben worden. Konkret hatten die Eltern neben dem Gesundheitsblatt für den Schüler auch einen Elternfragebogen auszufüllen. Dieser enthielt eingangs folgende Erklärung: "Ihre Angaben sind nur für die Schulärztin/den Schularzt bestimmt. Sie werden streng vertraulich behandelt und sollten in Ihrem eigenen Interesse in einem Kuvert verschlossen der Schulärztin/dem Schularzt übermittelt werden. Ein vollständiges Ausfüllen erleichtert die Arbeit der Schulärztin/des Schularztes." (Fettdruck im Original). Im Frageboden wurden die personenbezogenen Daten

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Artikel-Nr.
jusIT 2010/11

19.02.2010
Heft 1/2010
Autor/in
Gregor König

Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.

Publikationen:

Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.