Judikatur / EuGH / Kapitalmarktrecht

EuGH: Begriff der Insiderinformation

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

MarktmissbrauchsRL: Art 1

Schlussanträge des GA Mengozzi Rs C-19/11, Geltl/Daimler

Ist bei einem zeitlich gestreckten Vorgang, bei dem über mehrere Zwischenschritte ein bestimmter Umstand verwirklicht oder ein bestimmtes Ereignis herbeigeführt werden soll, für die Anwendung von Art 1 Abs 1 der RL 2003/6 und Art 1 Abs 1 der RL 2003/124 nur darauf abzustellen, ob dieser künftige Umstand oder das künftige Ereignis als präzise Information nach diesen Richtlinienbestimmungen anzusehen ist, und demgemäß zu prüfen, ob man mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass dieser künftige Umstand oder das künftige Ereignis eintreten wird, oder können bei einem solchen zeitlich gestreckten Vorgang auch Zwischenschritte, die bereits existieren oder eingetreten sind und die mit der Verwirklichung des künftigen Umstands oder Ereignisses verknüpft sind, präzise Informationen im Sinne der genannten Richtlinienbestimmungen sein?

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/61

18.06.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.