Judikatur / EuGH / Unionsrecht

Für die Befreiung der Tochtergesellschaft nach der Bilanzrichtlinie reicht es, dass die Tochter ihren Sitz in einem Mitgliedstaat hat; das muss nicht der Sitzstaat der Mutter sein

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/104

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.