Judikatur / OGH / Bankrecht

Glosse zu OGH 8 Ob 6/10f

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Georg Graf

1. Mit einem in vielerlei Hinsicht bemerkenswerten Fall hat es der OGH in der vorliegenden Entscheidung zu tun. Geltend gemacht wird von einer juristischen Person (nunmehr GmbH, ehemals AG) ein Schadenersatzanspruch gegen natürliche Personen, die teilweise Organe der juristischen Person, teilweise Vertreter der Eigentümer gewesen waren. Dieser Schadenersatzanspruch hat seine Wurzel in Spekulationsgeschäften, die vom damaligen Vorstand der Kl nach deren Ansicht rechtswidrigerweise durchgeführt worden waren und einen beträchtlichen Schaden verursacht hatten. Da es sich bei der Kl um eine Bank gehandelt hatte und man die negativen Folgen bei Bekanntwerden des Schadens fürchtete, versteckte man den Schaden in der Bilanz. Rein buchhalterisch bestand der Schaden in uneinbringlichen Kreditforderungen gegenüber Stiftungen des Eigentümers der Kl sowie gegenüber verschiedenen Tochtergesellschaften, die auf den Kanalinseln gegründet worden waren, und in deren Eigentum sich als Ergebnis der Spekulationsgeschäfte wertlose Spekulationspapiere befanden. Der Konkurs wurde dadurch vermieden, dass die Mutter der Kl eine Garantie für diese Forderungen und andere Papiere gab. Im Jahr 2000 erwarb die Kl die Anteile an einem anderen Geldinstitut. In der Zwischenzeit waren weitere Schulden hinzugekommen, da man in einen Anlagebetrugsfall in den USA verwickelt war und aufgrund eines Vergleichs mit dem amerikanischen Kl viele Millionen Schadenersatz leisten musste.

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/102

09.08.2011
Heft 4/2011
Autor/in
Georg Graf

Univ.-Prof. Dr. Georg Graf, M.A. (Chicago) ist Professor für Privatrecht und Rechtsphilosophie am Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen ua das Bank- und Kapital­marktrecht.

Wichtigste Publikationen:
Rechtsfragen des Telebanking (1997); Vertrag und Vernunft (1997); Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung (2003); Die Prospekthaftung und der Kausalitätsbeweis des geschädigten Anlegers, GES 2011, 203; Wer trägt den (Hyper-)Inflationsschaden? – Rechtshistorisch-dogmatisches zum Aufwertungsproblem, ecolex 2022, 178; Fünf Jahre ErbRÄG – Was hat der OGH daraus gemacht? NZ 2022, 2.