Aktuelles / Investmentfondsrecht

Hedge Fonds - Neueste Entwicklungen zur Richtlinie der Europäischen Union zu Managern alternativer Investmentfonds

Bearbeiter: RA Dr. Thomas Ruhm, LL.M.

Ein Komitee des Europäischen Parlaments hat am 17. 5. 2010 seine Position hinsichtlich der geplanten Richtlinie zu Managern alternativer Investmentfonds (sog AIFM-Richtlinie)1 festgelegt.2 Ziel ist es, mehr Transparenz und einen verstärkten Investorenschutz unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Finanzmarktes zu erreichen.

Neue Regelungen würden Manager alternativer Investmentfonds (AIFM) dazu verpflichten, Investoren über Fremdkapitalobergrenzen zu informieren sowie über die Summe des genutzten Fremdkapitals. Es würden auch neue Regelungen hinsichtlich der Vergütung und Short-selling angesprochen. Die maßgebliche Grundhaltung ist jeweils die Einschränkung von riskanten Investitionsmaßnahmen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/124

13.08.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Thomas Ruhm

Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.

Publikationen des Autors:
Veröffentlichungen in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.