Am 10. 6. 2008 ist im ABl der EG eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Europäischem Parlament und Kommission kundgemacht worden (ABl 2008 C 143/1). Die Vereinbarung regelt Modalitäten der Anwendung des Komitologiebeschlusses 1999/468/EG (idF des Beschlusses 2006/512/EG) und dabei insb die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Kommission in allgemeinen Komitologie- bzw speziellen (aus Sicht des EG-Finanzmarktrechts relevanten) Lamfalussyverfahren.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.