Aktuelles / Unionsrecht

Kommission schlägt EU-weite Maßnahmen gegen Zinsmanipulationen vor

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Die Kommission will ihre am 20. 10. 2011 vorgelegten Vorschläge für eine Verordnung und eine Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation ändern. Die Manipulation von Benchmarks, einschließlich der Interbankenzinssätze LIBOR und EURIBOR, wird offiziell verboten und zu einem Straftatbestand erklärt. Der erste der beiden vor Kurzem präsentierten Legislativvorschläge (http://ec.europa.eu/internal_market/securities/abuse/index_de.htm) sieht ua eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation durch die Einbeziehung von Benchmarks, eine Definition des Begriffs "Benchmark" sowie eine Ergänzung der Liste der als Straftat geltenden Marktmanipulationen vor. Der Vorschlag für eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation soll neben den letzten beiden Punkten zudem eine Ergänzung der Liste der Straftatbestände "Anstiftung, Beihilfe und Versuch" durch entsprechende Verhaltensweisen in Bezug auf die Manipulation von Benchmarks enthalten.2

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/131

19.10.2012
Heft 5/2012
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.