Aktuelles Gemeinschaftsrecht

Kommissionsempfehlung zur externen Qualitätssicherung von Abschlussprüfern

RA Univ.-Lek. Dr. Thomas Ruhm, LL.M. / DLA Piper UK LLP

Peer Reviews und Standards zur Qualitätssicherung sind für österreichische Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften nichts Neues. In Österreich ist mit 1. 9. 2005 das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) in Kraft getreten1. Die jüngere europarechtliche Grundlage für die externe Qualitätssicherung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften findet sich in der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen2. Gem Art 29 der RL ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, unabhängige Qualitätssicherungssysteme zu schaffen und Qualitätssicherungsprüfungen durch geeignete sachkundige Personen durchführen zu lassen. Gem Art 29 Abs 1 lit h RL sind Qualitätssicherungsprüfungen grundsätzlich zumindest alle 6 Jahre durchzuführen. Noch weiter geht die RL bei Unternehmen "von öffentlichem Interesse": Bei diesen sind Qualitätssicherungsprüfungen zumindest alle drei Jahre durchzuführen3.

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Artikel-Nr.
ZFR 2008/94

07.08.2008
Heft 4/2008
Autor/in
Thomas Ruhm

Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.

Publikationen des Autors:
Veröffentlichungen in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.