Beiträge

Nettopolizzen-Vertrieb durch Versicherungsvermittler

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

In drei Entscheidungen hat der BGH jüngst ausgesprochen, dass ein Versicherungsvertreter sich von seinem Kunden für die Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolizze1 eine Vergütung versprechen lassen könne. Dies war bisher seit einem BGH-Urteil aus 2005 nur für den Versicherungsmakler anerkannt.2

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2015/2

29.01.2015
Heft 1/2015
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.