Aktuelles / Bankrecht

Novellierung des Finanzsicherheiten-Gesetzes

Bearbeiter: RA Dr. Thomas Ruhm, LL.M.

Die ursprüngliche Fassung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten1 ("Finanzsicherheiten-Richtlinie"), die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verwertung von Finanzsicherheiten vorsieht, wurde in Österreich durch das Finanzsicherheiten-Gesetz2 umgesetzt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verwendung von Kreditforderungen zu maximieren, wurde von der Europäischen Zentralbank empfohlen, den Anwendungsbereich der Finanzsicherheiten-Richtlinie auch auf Kreditforderungen auszudehnen. Dieser Empfehlung ging die Europäische Union in der Richtlinie 2009/44/EG3 nach. Maßgebliche wirtschaftspolitische Auswirkungen, vor allem im Hinblick auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich, werden durch die Richtlinie unmittelbar grundsätzlich nicht erwartet, in Ermangelung von Informationspflichten für BürgerInnen oder Unternehmer sollte sich die

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/149

08.10.2010
Heft 5/2010
Autor/in
Thomas Ruhm

Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.

Publikationen des Autors:
Veröffentlichungen in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.