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Optionen einer Verwaltungsstrafrechtsreform

Nicolas Raschauer

In den vergangenen Jahren hat die EU-Gesetzgebung verstärkt Vorgaben für die Ausgestaltung des nationalen Sanktionensystems gemacht. Das nationale Verwaltungsstrafgesetz ist mit diesen Veränderungen nicht mehr kompatibel. Dies bietet Gelegenheit, über mögliche Änderungen des nationalen Verwaltungsstrafregimes nachzudenken.

In sekundären Unionsrechtsrechtsakten finden sich nicht nur gängige "Allgemein-Klauseln" dergestalt, dass die Mitgliedstaaten abschreckende und wirksame Sanktionstatbestände zu erlassen haben, um die Einhaltung des Unionsrechts (Richtlinien und Verordnungen) und der nationalen Begleit- oder Umsetzungsbestimmungen zu gewährleisten.2

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Artikel-Nr.
ZFR 2017/138

23.06.2017
Heft 6/2017
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.