Beiträge

PRIPs-Verordnung ante portas

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

Am 3. 7. 2012 legte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag für den Retailvertrieb von Anlageprodukten vor.1 Dieser Vorschlag ist das vorläufige Ergebnis der PRIPs-Initiative der Europäischen Kommission.2 Inhalt des Verordnungsvorschlages ist die Verpflichtung zu standardisierter Produktinformation.

Der Verordnungsvorschlag steht für einen Paradigmenwechsel, wenn es um den Vertrieb von Finanzprodukten an Kleinanleger geht: Während die bisherigen Legislativakte der Union stets eine Branche von Anbietern betraf (zB IMD, MiFID, UCITS), ist nun eine sektorübergreifende Verordnung geplant, die Anlageprodukte unabhängig von ihrer Herkunft oder rechtlichen Konstruktion erfassen soll. Maßgeblich für die Anwendung der Verordnung soll allein der Vertrieb an Kleinanleger sein. Man könnte also auch von einer Verbraucherschutz-Verordnung im Finanzmarktrecht sprechen. Ansätze für einen solchen Kleinanlegerschutz gab es immer wieder, man denke nur an den Privatkunden in der MiFID. Neu ist, dass ein eigener Rechtsakt nur für den Retailvertrieb geschaffen werden soll.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2012/162

20.12.2012
Heft 7/2012
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.