Judikatur / OGH / Versicherungsrecht

Rücktritt Lebensversicherung: Motive des Versicherungsnehmers sind für die Ausübbarkeit des Rücktrittsrechts grundsätzlich nicht relevant

Bearbeiter: Ulrich Palma

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/170

25.08.2021
Heft 8/2021