Editorial

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Nicolas Raschauer

Das Editorial 2009/3 steht unter dem Motto "Reregulierung" oder: Von der Dynamik unserer Zeit. Nicht von ungefähr hat sich der 17. ÖJT in Wien vor Kurzem mit dem Thema Regulierung auseinandergesetzt. Das europäische Finanzmarktrecht wird seinem Ruf als eines der wohl am öftesten "reregulierten" Rechtsgebiete des Gemeinschaftsrechts wieder einmal gerecht. Während auf der einen Seite Rating-Agenturen und Hedge-Fonds der wohl gebotenen "Regulierung" unterzogen werden und Solvency II ante portas steht, erfreuen sich Banken (Anpassungen zu den RL 2006/48/EG und 49/EG) sowie Fonds einer Reregulierung im wahrsten Sinne des Wortes. Insb der Verordnungsentwurf der Kommission zu Rating-Agenturen stellt wohl einen zentralen Eckpunkt einer möglichen zukünftigen Aufsichtsstruktur dar; die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Neben der Anpassung der UCITS-RL steht zusätzlich eine Teilharmonisierung der bisher gemeinschaftsrechtlich nicht harmonisierten Fondstypen zur Diskussion. Weitere Richtliniengruppen (MAD; ProspektRL) werden Konsultationen unterzogen; auf die Änderung der EinlagensicherungsRL sei hingewiesen. Über diese und weitere "Reregulierungen" berichten wir in dieser und in der kommenden Ausgabe.

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Artikel-Nr.
ZFR 2009/54

09.06.2009
Heft 3/2009
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.