Editorial

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Nicolas Raschauer

Das neue Kalenderjahr bringt erhebliche Änderungen im europäischen Finanzmarktrecht 2011 mit sich, zumal vor Kurzem die neue europäische Aufsichtsstruktur in Geltung gesetzt wurde. Pünktlich zum 16. 12. 2010 sind die vier neuen EU-Verordnungen zum ESFS - dem Europäischen Aufsichtssystem - in Kraft getreten (Gültigkeitsbeginn 1. 1. 2011). Die drei neuen Agenturen ("Behörden") EBA, ESMA, EIOPA, alle mit einem nahezu identischen Organisationsaufbau (VO 1093-1095/2010), begleitet durch einen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken ESRB (VO 1092/2010), sollen in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden als Netzwerk nationaler und gemeinschaftlicher Aufsichtsbehörden eine effizientere Aufsicht über grenzüberschreitend operierende Finanzinstitute sicherstellen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/1

08.02.2011
Heft 1/2011
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.