Editorial

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!

Michael Gruber

"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage … ." - Der Beipackzettel für Medikamente ist ein uns allen geläufi ges Alltagsphänomen. Inzwischen fi nden solche Beipackzettel auch in der Finanzbranche Verwendung. Der Unionsgesetzgeber schreibt nämlich seit geraumer Zeit vornehmlich für den Retailvertrieb von Finanzprodukten kurze und für den Laien verständliche Informationstexte vor. Den Anfang machte die Prospektzusammenfassung in der Prospektrichtlinie, dann kam das KID (Kundeninformationsdokument) im Investmentfondsrecht und den vorläufi gen Schlusspunkt wird das BIB (Basisinformationsblatt) in der künftigen PRIPs-Verordnung sein - den Vorschlag der Europäischen Kommission darf ich unten ab Seite 311 kurz analysieren.

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/158

20.12.2012
Heft 7/2012
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.