Aus unternehmensrechtlicher Sicht sind der Gesellschafter der Personengesellschaft und die Personengesellschaft getrennte Rechtssubjekte. Demgegenüber sind Personengesellschaften aus ertragsteuerlicher Sicht kein Steuersubjekt und als solche nicht einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig. Die Einkünfte der Personengesellschaft werden mittels Feststellung gemäß § 188 BAO anteilig bei ihren Gesellschaftern erfasst (Transparenz- oder Durchgriffsprinzip).
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StB Dr. Elisabeth Höltschl, MSc ist bei TPA Steuerberatung GmbH tätig und ehemalige Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Mag. Gottfried Sulz ist Steuerberater sowie Partner und Geschäftsführer von TPA. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind Rechtsformgestaltung, Körperschaftsteuer und Umgründungen sowie Stiftungen. Er ist Vorsitzender der AG Gewinnermittlung/Unternehmereinkünfte und Vorsitzender-Stellvertreter der AG Umgründungssteuerrecht des Fachsenats für Steuerrecht der KSW; Fachautor und Vortragender.