Aktuelles / Verfassungsrecht

Subsidiarantrag auf Normenkontrolle wird im NR beschlossen

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Am 4. 6. 2013 hat der NR einen lange und intensiv diskutierten Subsidiarantrag auf Normenkontrolle ("Gesetzesbeschwerde") beschlossen (die GZ des Abgeordnetenantrags stand zu Redaktionsschluss nicht fest).

Durch eine entsprechende Novelle der Art 139 und 140 B-VG soll die Rechtsbereinigungsfunktion des VfGH gestärkt werden. Der Subsidiarantrag ist einer von mehreren Punkten, die durch die entsprechende B-VG-Nov verankert werden sollen (daneben werden mehrere Redaktionsversehen bereinigt und terminologische Anpassungen vorgenommen).

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/114

01.07.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.