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Vermögensberater oder Steuerberater? - Für die Berufshaftpflichtversicherung entscheidend!

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

Die Anlageberatung durch gewerbliche Vermögensberater beinhaltet praktisch häufig auch die Beratung über Steuervorteile. Manche Anlageprodukte werden ja gerade wegen ihrer steuerlichen Vorteile empfohlen. Unterläuft dem Berater dabei ein Fehler, so stellt sich die Frage nach einer Deckung durch die Berufshaftpflichtversicherung des Vermögensberaters (= Pflichtversicherung nach § 136a Abs 12 GewO). Die Frage ist deshalb brisant, weil hier eine Ausschlussklausel in den dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AVB einschlägig sein kann. Zu deren (nicht einfacher) Auslegung folgende Entscheidung des OGH:

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/101

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.