Judikatur im Fokus

Vermögensverwalter, Tippgeber und zugerechnete Gehilfen oder: Eine Konzessionszurücklegung und ihre Folgen

Ludwig Schmid

Eine Besprechung der Entscheidungen OGH 17 Ob 8/23k und 5 Ob 84/23y

Der OGH hat in zwei E1 die Beratungshandlung eines Vermögensberaters gem § 1313a ABGB einem Tippgeber zugerechnet, weil das - eben nicht nur tippgebende - Verhalten des Vermögensberaters nicht aus dem allgemeinen Umkreis des Aufgabenbereichs falle, den der Vermögensberater im Rahmen der Interessenverfolgung für den Tippgeber wahrzunehmen habe. Der Beitrag beleuchtet sowohl den Hintergrund dieser Konstellation als auch die Rechtsfindung des OGH. Am Ende steht ein Ausblick auf die hg aufgetragene Verfahrensergänzung sowie auf die dort maßgeblichen Sach- und Rechtsfragen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/242

21.11.2023
Heft 11/2023
Autor/in
Ludwig Schmid

Mag. Dr. Ludwig Schmid ist Jurist in der Abteilung Recht & Unternehmensentwicklung in der HYPO OÖ. Zuvor war er an der Johannes Kepler Universität Linz am Institut für Zivilrecht Universitätsassistent bei o. Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy, Univ.-Prof. Dr. Olaf Riss, LL.M. und Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler und beforschte in dieser Funktion insb den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts, das Sachen- sowie das Bereicherungsrecht.

(Wichtige) Publikationen:
Redlichkeit im Bereicherungsrecht (2016); Erkennbarer und erkannter Erklärungsirrtum, JBl 2016, 635; Der eigentumsrechtliche Beseitigungsanspruch im Spannungsverhältnis zum Schadenersatzrecht, JBl 2017, 69