Judikatur / VfGH / Börserecht

VfGH: Keine Verfassungswidrigkeit des Verbots des Sendens falscher oder irreführender Signale sowie der Ad-hoc-Meldepflicht nach BörseG (keine Unbestimmtheit)

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/184

19.12.2013
Heft 7/2013