Judikatur / EuGH / Versicherungsrecht

Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos Aukščiausiasis Teismas (Litauen)

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

Leitsatz (der Redaktion)

Art 2 der Dritten RL 90/232/EWG des Rates vom 14. 5. 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der durch die RL 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. 5. 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Prämie, die sich abhängig davon ändert, ob das versicherte Fahrzeug ausschließlich im Gebiet des Mitgliedstaats betrieben werden soll, in dem es seinen gewöhnlichen Standort hat, oder im gesamten Gebiet der Union, nicht dem Begriff "einzige Prämie" im Sinne dieser Vorschrift entspricht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2015/193

07.08.2015
Heft 8/2015