Aktuelles / Unternehmensrecht

Wesentliche Änderungen des AktG durch das Budgetbegleitgesetz 2014

Bearbeiter: RA Dr. Thomas Ruhm, LL.M.

Am 8. 5. 2014 wurde die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2014 im Budgetausschuss des Nationalrates mit Stimmenmehrheit angenommen und kürzlich in BGBl I 2014/40 veröffentlicht.

Seit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011) steht die Ausgabe von Inhaberaktien nur noch börsenotierten Gesellschaften sowie solchen Gesellschaften offen, deren Aktien erstmals zum Handel an einer Börse iSd § 3 AktG zugelassen werden sollen (§ 10 Abs 1 AktG). In den Gesetzesmaterialien1 wurde dies damit begründet, dass im Fall einer Börsenotierung ein enges Netz an Mitteilungspflichten bestehe, wodurch die Beteiligungsstruktur transparent werde. Bei sonstigen Gesellschaften sollen intransparente Beteiligungen hingegen durch die ausschließliche Ausgabe von Namensaktien verhindert werden.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/132

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Thomas Ruhm

Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.

Publikationen des Autors:
Veröffentlichungen in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.