Die VO (EU) 2365/2015 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 11. 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr 648/2012, ABl L 2015/337, 1 (nachfolgend "SFT-VO") trat mit 12. 1. 2016 (teilweise) in Kraft und soll die Risiken von Wertpapierfinanzierungsgeschäften durch erhöhte Transparenz erkenn- und messbar machen. Dazu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
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Mag. Michael Fischer ist Rechtsanwaltsanwärter bei Wolf Theiss Rechtsanwälte mit Schwerpunkt auf Banking & Finance, Financial Markets, Corporate M&A und Energy Projects. Zuvor war er für führende internationale Rechtsanwaltskanzleien in Österreich und Rumänien, eine internationale Großbank im Bereich Capital Markets, sowie für ein Außenwirtschafts-Beratungsunternehmen in Bulgarien tätig.