Aktuelles / Investmentfondsrecht

Zweifelhafter Vorschlag für europäische Regelungen für Verwalter Alternativer Investmentfonds

RA Dr. Thomas Ruhm, LL.M.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 30. 4. 2009 einen seitdem sowohl innerhalb der EU-Gremien als auch von der Private Equity Branche heftig kritisierten Vorschlag für eine Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds1 vorgelegt.2 Wesentlicher Grund hiefür sind die Entwicklungen auf den europäischen und globalen Finanzmärkten und die Auswirkungen von Systemrisiken und Instabilität systemrelevanter Banken im Sektor der alternativen Investmentfonds (AIF). Die nunmehr vorgeschlagene RL soll in Hinkunft für mit der Verwaltung und Administration alternativer Investmentfonds betraute natürliche oder juristische Personen (AIFM) europaweit harmonisierte Anforderungen festlegen. Umfasst werden alle Fonds, die nicht unter die OGAW-Richtlinie fallen. Dies entspricht zur Zeit einem verwalteten Vermögen von etwa 2 Bio €.

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Artikel-Nr.
ZFR 2009/151

11.12.2009
Heft 6/2009
Autor/in
Thomas Ruhm

Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.

Publikationen des Autors:
Veröffentlichungen in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.