Den (bloßen) Inhaber einer Domain, der die beanstandete Website weder inhaltlich gestaltet, noch deren Abrufbarkeit besorgt oder veranlasst, trifft keine Haftung für Rechtsverletzungen (hier: Urheberrechtsverletzung), die durch den Inhalt der Website begangen werden.
OGH 24.01.2006, 4 Ob 226/05x .
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