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EuGH: Verbraucherkredit – vorzeitige Rückzahlung

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

RL 2008/48/EG: Art 3, Art 16

Art 16 Abs 1 RL 2008/48/EG (VerbraucherkreditRL) iVm ihrem 39. Erwägungsgrund sieht für den Verbraucher das Recht vor, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen und eine Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits zu erhalten, die sich nach den Zinsen und den Kosten für die verbleibende Laufzeit des Vertrags richtet. Im Ausgangsfall hatten die Verbraucher ihre jeweiligen Kredite vorzeitig zurückgezahlt und traten ihre Forderungen in Höhe der Beträge, die die Bank nach dieser vorzeitigen Rückzahlung schuldete, an Z (ein Unternehmen) ab. Da die Verbraucher nicht mehr über ihre Exemplare der jeweiligen Kreditverträge verfügten, erhob Z beim vorlegenden Gericht Klage gegen die Bank auf Herausgabe einer Zweitausfertigung der Kreditverträge und Erteilung bestimmter Auskünfte zu diesen Kreditverträgen.

Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der VerbraucherkreditRL erlassen worden sind, sind vom nationalen Gericht grds anhand von Wortlaut und Zweck der RL auszulegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem Ziel der RL vereinbar ist, auch wenn der Rechtsstreit (wie hier) nicht zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher iSd VerbraucherkreditRL geführt wird. Die VerbraucherkreditRL soll einen hohen Schutz des Verbrauchers gewährleisten. In Anbetracht dieses Ziels ist es erforderlich, dass der Verbraucher über sämtliche Informationen zu den Kosten des Kredits verfügt, so dass er deren gesamten Umfang bestimmen kann – insb um sein Recht nach Art 16 Abs 1 VerbraucherkreditRL auszuüben, bei vorzeitiger Kreditrückzahlung von einer Ermäßigung dieser Gesamtkosten zu profitieren. Daher spielen die Informationspflichten des Unternehmers nach der VerbraucherkreditRL eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung des Ziels dieser RL und der Verbraucher kann vom Kreditgeber eine (Zweit-)Ausfertigung des Kreditvertrags und aller Informationen zur Rückzahlung des Kredits fordern, die nicht im Vertrag selbst enthalten sind, aber unentbehrlich sind, damit der Verbraucher die Berechnung des Betrags überprüfen kann, den der Kreditgeber aufgrund der Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits nach vorzeitiger Kreditrückzahlung schuldet, und eventuell eine Klage auf Rückzahlung dieses Betrags erheben kann.

EuGH 12. 10. 2023, C-326/22, Z. (Droit d’obtenir un duplicata du contrat de crédit)

Zu einem polnischen Vorabentscheidungsersuchen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 34628 vom 17.10.2023