Zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer kommt es in der Praxis immer wieder zu unterschiedlichen Antworten auf die Frage: Besteht ein Anspruch auf Elternteilzeit?
Da der ETZ-Anspruch auch mit einem Kündigungsschutz verbunden ist, ist das Motiv für den Wunsch nach Elternteilzeit nicht immer, mehr Zeit für die Kinderbetreuung zu haben.
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