BGBl I 2020/158, ausgegeben am 23. 12. 2020
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 - 2. SVÄG 2020)
Mit dem 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 werden neben einigen redaktionellen Änderungen ua die Regelungen über die Stundung und Ratenzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ausgeweitet, um den Betrieben auch für die Fortdauer der Corona-Pandemie Erleichterungen gewähren zu können, die SV-Verzugszinsen ab April 2021 temporär gesenkt und Sonderregelungen für beitragsfreie Gutscheine an Dienstnehmer und die Berechnung des Wochengeldes bei Kurzarbeit getroffen.
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