Zur Ausgestaltung der 3G-Nachweiskontrolle, der Zulässigkeit strengerer Maßnahmen und datenschutzrechtlichen Erwägungen
Mit 1. 11. 2021 trat die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (3. COVID-19-MV)1 in Kraft. Mit ihr gilt nach einer 14-tägigen Übergangsfrist eine umfassende 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz, in Bereichen mit körpernahem Kontakt zu vulnerablen Gruppen gilt zusätzlich FFP2-Maskenpflicht.2 Diese Verschärfung der Maßnahmen hat bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern zu Aufregung und Unsicherheit geführt. Der zweiteilige Beitrag versucht Klarheit in die auslegungsbedürftigen Bestimmungen zu bringen. Der nachfolgende erste Teil erläutert, wie die Kontrolle abzulaufen hat und ob auch strengere Maßnahmen zulässig sind. In der nächsten ARD-Ausgabe werden die weiteren Auswirkungen der Verordnung auf das Arbeitsverhältnis erläutert, insbesondere die Mitwirkung des Betriebsrats bei strengeren Kontrollmaßnahmen, als sie die Verordnung verlangt, und die Auswirkung auf Beendigungsmöglichkeiten bei Maßnahmenverweigerern.
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