Zu den Mitwirkungsrechten des Betriebsrates, der Frage nach dem 3G-Nachweis bzw Impfstatus und den Beendigungsmöglichkeiten bei 3G-Verweigerern
Mit 1. 11. 2021 trat die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (3. COVID-19-MV)1 in Kraft. Mit ihr gilt nach einer 14-tägigen Übergangsfrist eine umfassende 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz, in Bereichen mit körpernahem Kontakt zu vulnerablen Gruppen gilt zusätzlich FFP2-Maskenpflicht.2 Dieser zweite Teil des Beitrags zu Auswirkungen der Verordnung auf das Arbeitsverhältnis schließt unmittelbar an die vorangegangene ARD-Ausgabe an und widmet sich der Problematik der Betriebsratsmitwirkung bei strengeren Kontrollmaßnahmen, der Zulässigkeit der Frage nach dem 3G-Nachweis bzw Impfstatus und den Auswirkungen auf das Beendigungsrecht im Zusammenhang mit Maßnahmenverweigerern. Außerdem wird noch kompakt auf die - hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses - geringfügigen Änderungen durch die seit 8. 11. 2021 geltende 1. und 2. Novelle zur 3. COVID-19-MV3 eingegangen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.