Thema - Arbeitsrecht

3G-Pflicht am Arbeitsplatz - ausgewählte Rechtsfragen (Teil 2)

Univ.-Ass. Mag. Sascha Obrecht

Zu den Mitwirkungsrechten des Betriebsrates, der Frage nach dem 3G-Nachweis bzw Impfstatus und den Beendigungsmöglichkeiten bei 3G-Verweigerern

Mit 1. 11. 2021 trat die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (3. COVID-19-MV)1 in Kraft. Mit ihr gilt nach einer 14-tägigen Übergangsfrist eine umfassende 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz, in Bereichen mit körpernahem Kontakt zu vulnerablen Gruppen gilt zusätzlich FFP2-Maskenpflicht.2 Dieser zweite Teil des Beitrags zu Auswirkungen der Verordnung auf das Arbeitsverhältnis schließt unmittelbar an die vorangegangene ARD-Ausgabe an und widmet sich der Problematik der Betriebsratsmitwirkung bei strengeren Kontrollmaßnahmen, der Zulässigkeit der Frage nach dem 3G-Nachweis bzw Impfstatus und den Auswirkungen auf das Beendigungsrecht im Zusammenhang mit Maßnahmenverweigerern. Außerdem wird noch kompakt auf die - hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses - geringfügigen Änderungen durch die seit 8. 11. 2021 geltende 1. und 2. Novelle zur 3. COVID-19-MV3 eingegangen.

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Artikel-Nr.
ARD 6773/5/2021

11.11.2021
Heft 6773/2021
Autor/in
Sascha Obrecht

Mag. Sascha Obrecht ist Universitätsassistent am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.