Findet eine PLAB1) statt, dann kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das Ausfallsentgelt überprüft wird, und zwar ob es (a) vollständig alle zu erfassenden (variablen) Entgelte enthält und (b) korrekt berechnet wurde.
Hiebei machte ich die Erfahrung, dass vereinzelt Prüfer Rechtsansichten (Mythen; wikipedia: Mythen sind falsche Vorstellungen) vertreten, die in vielen Fällen schon, bei genauerer Analyse im konkreten Einzelfall jedoch nicht zutreffen.
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