Der Beitrag geht der Frage nach, wann die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen verbotener Einlagenrückgewähr auch einem Dritten entgegengehalten werden kann, und damit verbunden, inwieweit den Dritten Erkundigungspflichten treffen. Außerdem wird die Haftung von Rechtsberatern iZm verbotswidrigen Zahlungen sowie die Verjährung von Rückforderungsansprüchen erörtert.
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