Das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) wurde am 28. Februar 2014 im BGBl I Nr 13/2014 veröffentlicht. Im Folgenden gehen wir auf ausgewählte praxisrelevante Änderungen für Kapitalgesellschaften ein.
Bisher wurden Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen mit einer Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mindestens 12 Monaten, für steuerliche Zwecke mit 80 % des Teilwertes angesetzt.
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