Das Abgabenänderungsgesetz 2014, BGBl I 2014/13, ARD 6388/23/2014, hat auch Änderungen bei der Besteuerung von Vergleichszahlungen mit sich gebracht; der steuerfreie Teil von Vergleichszahlungen wurde betraglich begrenzt. Nachfolgender Artikel beschäftigt sich mit der abgabenrechtlichen Behandlung von Vergleichszahlungen.
Von einem Vergleich spricht man, wenn Ansprüche des Arbeitnehmers strittig oder zweifelhaft sind und in der Folge Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr oder weniger von ihren Positionen abrücken. Der Arbeitnehmer erhält die Ansprüche nicht in der ursprünglich geforderten Höhe, der Arbeitgeber ist bereit, einen Teil der geforderten Ansprüche (= Vergleichssumme) zu gewähren.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.