In aller Kürze

Abmeldung der Betrieblichen Vorsorge bei unbezahltem Urlaub sowie Väterfrühkarenz

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Für die Dauer eines unbezahlten Urlaubes bis zu einem Monat sind keine Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge zu entrichten. Bisher war dafür keine Meldung notwendig. Seit 1. 1. 2025 ist eine Änderungsmeldung für den Beginn und das Ende der Betrieblichen Vorsorge zu erstatten. Auch bei Väterfrühkarenzmodellen ist seit Jahresbeginn eine Abmeldung von der Betrieblichen Vorsorge vorzunehmen. Wie die Änderungsmeldung bzw die Abmeldung durchzuführen sind, erläutert die ÖGK in einem kompakten Artikel in der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgeber-Magazins DGservice 4/2024 (Direktlink: https://tinyurl.com/BV-Abmeldung)

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Artikel-Nr.
ARD 6934/2/2025

29.01.2025
Heft 6934/2025