Aus den Behörden / Arbeitsmarktservice

Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe mit dem AMS

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Homepage des AMS, 20. 4. 2020

Viele Unternehmen haben in den letzten Wochen von der Möglichkeit der COVID-19-Kurzarbeit (Corona-Kurzarbeit) Gebrauch gemacht, um zu verhindern, dass in der derzeitigen wirtschaftlichen Krise die Dienstverhältnisse mit zahlreichen Mitarbeitern aufgelöst werden müssen. Der Bund fördert die Kurzarbeit, indem den Unternehmen über das Arbeitsmarktservice ein Großteil der durch die vorgesehene Nettolohngarantie iHv 80-90 % bedingten Mehrkosten ersetzt wird. Nun hat das AMS die erforderlichen Informationen und Tools für die monatliche Abrechnung dieser Kurzarbeitsbeihilfe auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt.

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Artikel-Nr.
ARD 6696/14/2020

23.04.2020
Heft 6696/2020