In aller Kürze

Absenkung des IESG-Zuschlages ab 2022

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit Verordnung des BMA wird der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) ab der Beitragsperiode 2022 mit 0,10 % festgesetzt (2021: 0,20 %). (BGBl II 2021/580)

Das aktualisierte Tarifsystem (TASY) steht bereits auf der Webseite der ÖGK über folgenden Link zum Download zur Verfügung: https://tinyurl.com/Tarifsystem-IE-neu

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Artikel-Nr.
ARD 6780/2/2022

07.01.2022
Heft 6780/2022