Anmerkungen zu OGH 17 Ob 6/19k1
In der vorliegenden Entscheidung bejaht der 17. Senat des OGH erstmals die Abtretbarkeit von Insolvenzanfechtungsansprüchen. Die Entscheidung ist als bahnbrechend zu bezeichnen: Da mit ganz wenigen Ausnahmen das gesamte Schrifttum seit jeher den gegenteiligen Standpunkt bezog und es praktisch dem Vernehmen nach - wohl aus diesem Grund - auch nie zur Zession von Anfechtungsansprüchen kam, eröffnet der OGH nunmehr eine völlig neue Möglichkeit zur "Liquidation" des Anfechtungsrechts. Der vorliegende Beitrag möchte der Richtigkeit dieser Ansicht nachgehen und sich einigen - zweifelsohne nicht von der Hand zu weisenden - Folgeproblemen widmen.
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