Der Beitrag befasst sich mit der Abzinsung langfristiger Rückstellungen im Unternehmens- und Steuerrecht.
Die X-GmbH bilanziert zum 31. 12. 2013 eine langfristige Verbindlichkeitsrückstellung. Der voraussichtliche Erfüllungsbetrag Ende 2023 beträgt 100 und wird unternehmensrechtlich
nicht abgezinst (Bilanzansatz 31. 12. 2013 daher 100)abgezinst mit einem Marktzins von 2,5 % (Bilanzansatz 31. 12. 2013 daher aufgrund 10-jähriger Abzinsung 78,12).Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.