Rechtsprechung / Arbeitsrecht

Additivfachausbildung ist keine Rechtfertigung für mehrfache Befristung des DV eines Spitalarztes

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

§

VBO 1995: § 2 Abs 5

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Artikel-Nr.
ARD 6679/9/2019

19.12.2019
Heft 6679/2019