In aller Kürze

Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Aus organisatorischen Gründen wird die regionale Geschäftsstelle Salzburg des Arbeitsmarktservice mit 20. 6. 2022 in eine regionale Geschäftsstelle Salzburg-Stadt (zuständig für die Stadt Salzburg) und eine regionale Geschäftsstelle Salzburg-Umgebung (zuständig für den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung) geteilt. Die regionale Geschäftsstelle Salzburg-Umgebung und die Landesgeschäftsstelle Salzburg bleiben am Standort Auerspergstraße 67/67a, die Geschäftsstelle Salzburg-Stadt wird im Jahr 2023 in die Raiffeisenstraße 22 übersiedeln, die anderen Standorte werden danach aufgelöst. (BGBl II 2022/183)

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Artikel-Nr.
ARD 6800/3/2022

27.05.2022
Heft 6800/2022