In aller Kürze

Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2023 wird die Zuständigkeit zahlreicher regionaler Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice präziser formuliert und im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien die Zuständigkeit für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums gestrichen. Nunmehr richtet sich die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice in Wien ausschließlich nach Bezirken. (BGBl II 2022/458)

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Artikel-Nr.
ARD 6832/3/2023

18.01.2023
Heft 6832/2023