In aller Kürze

Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit BGBl II 2019/98 wurden die Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Bereich Hüttenwerke und Metallverarbeitung ab 16. 4. 2019 auch auf folgende Tätigkeiten iZm Edelstahlröhrchen mit integrierter Glasfaser mit Längen von mindestens 50 km ausgedehnt:

Hochfahren des Lasers auf Betriebstemperatur;

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Artikel-Nr.
ARD 6646/2/2019

26.04.2019
Heft 6646/2019