Mit 30. 8. 2022 sind auch folgende Personengruppen vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen (BGBl II 2022/325):
Ausländer, die über ein Aufenthaltsrecht nach NAG verfügen und in Österreich eine Ausbildung in einem Pflegeassistenzberuf oder im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgreich absolviert haben und nach dem GuKG zur Berufsausübung berechtigt sind ( § 1 Z 6 AuslBVO);Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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